Wir wählen am 5. November unsere*n Bundestagskandidat*in für den Wahlkreis 270 Aalen-Heidenheim und laden ganz herzlich zur gemeinsamen Nominierungsveranstaltung ein!
Wann: 5. November, 19 Uhr
Wo: Festhalle Unterkochen, Otto-Rieger-Platz 1, 73432 Aalen-Unterkochen
Die Kandidat*innen machen sich im Vorfeld bekannt und stellen sich anschließend zur Wahl.
Wir freuen uns über zahlreiche Teilnahme der Mitglieder und Wahlberechtigten!
Herzliche Einladung!
Wer kann kandidieren/gewählt werden?
Bewerber*in kann sein, wer am Wahltag Deutsche*r i.S.d. Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht nach § 13 BWahlG vom Wahlrecht oder nach § 15 Abs. 2 BWahlG von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.
Der/Die Bewerber*in braucht nicht im Wahlkreis, nicht einmal im Geltungsbereich des Bundeswahlgesetzes zu wohnen. Soweit ersichtlich, ist nach den Satzungen der Partei nicht erforderlich, dass die Bewerberin oder der Bewerber die Parteimitgliedschaft besitzt. Als Bewerber*in einer Partei kann im Kreiswahlvorschlag jedoch nur benannt werden, wer nicht Mitglied einer anderen Partei ist.
Wer ist stimmberechtigt?
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, welche zur Wahl des Bundestages wahlberechtigt sind (deutsche*r Staatsangehörige*r, mind. 18 Jahre alt), nicht gem. § 13 BWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und ihren Hauptwohnsitz (auch Erstwohnsitz genannt) im Wahlkreis 270 Aalen-Heidenheim (Landkreis Heidenheim sowie die Gemeinden Aalen, Adelmannsfelden, Bopfingen, Ellenberg, Ellwangen (Jagst), Essingen, Hüttlingen, Jagstzell, Kirchheim am Ries, Lauchheim, Neresheim, Neuler, Oberkochen, Rainau, Riesbürg, Rosenberg, Stödtlen, Tannhausen, Unterschneidheim, Westhausen und Wört aus dem Ostalbkreis.) haben.
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